Während die Förderung für private Ladepunkte kürzlich eingestellt wurde, werden von der KfW aktuell gewerbliche Kunden bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur an Unternehmens-Stellplätzen gefördert.
Die Förderung sieht dabei einen Zuschuss von bis zu 900 € pro Ladepunkt vor. Der Betrag kann dabei für den Kauf und die Installation der Ladestationen verwendet werden. Diese dürfen allerdings nicht öffentlich zugänglich sein!
Das wird gefördert
- Der Kauf der Ladestationen mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW und intelligenter Steuerung
- Energie-Managementsysteme zur Steuerung der Ladestationen
- Die Montage der Ladestationen inkl. Einbau, Anschluss und aller Installationsarbeiten
Eine wichtige Anforderung für den Anspruch auf die KfW-Förderung ist, dass Sie an Ihren Ladestationen ausschließlich Ökostrom aus erneuerbaren Energien verwenden. Speisen Sie die Säulen aus Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage, so ist das selbstverständlich auch zulässig.
Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen auf wie Sie bestmöglich vom KfW-Zuschuss profitieren können. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen!
Häufig gestellte Fragen zur Förderung der gewerblichen Ladestationen:
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- Freiberufler
- Kommunale Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen inkl. Kirchen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie Kammern und Verbände
Wie dürfen die geförderten Ladestationen genutzt werden?
Die Ladestationen sind sowohl für das Aufladen von Firmenfahrzeugen als auch von Privatfahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen. Sie dürfen nicht öffentlich zugänglich sein.
Werden auch bereits bestehende Ladesäulen gefördert?
Leider nicht. Es werden nur Neuanschaffungen gefördert. Planen Sie allerdings Ihre Ladeinfrastruktur auszubauen, so ist das wieder förderfähig!